Heiraten wenn Liebe unendlich ist

Wir danke den Brautpaaren für Ihr Vertrauen in uns, nach dem Motto Heiraten wenn Liebe unendlich ist dürfen wir euch Auszüge aus einzelnen Hochzeiten zeigen (was alles anderer als Selbstverständlich ist auch an dieser Stelle einen grossen Dank).

Die Eheschließung – auch Hochzeit, Heirat, Vermählung oder Trauung

umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und privatrechtliche Verträge, religiöse und weltliche Riten, Zeremonien und Hochzeitsbräuche sowie begleitende Feiern zu Beginn einer Ehe. Eine Eheschließung begründet umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern und ihren Familien, Abstammungsgruppen oder Clans. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die gegenseitige Fürsorge sowie die Legitimität möglicher innerhalb der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in vielen Kulturen bedingt die Ehe deren Geburtsrechte. Die Hochzeit kann als Übergangsritus für das Brautpaar betrachtet werden. Bei Hochzeitsfeiern findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (wie Mitgift, Brautpreis, Brautgabe, Brautbuch, Brautdienst, Morgengabe).

Antike

In Griechenland und Rom wurde die Ehe als eine hauptsächlich zivilrechtliche Angelegenheit angesehen. Ein Register, in dem Eheschließungen eingetragen wurden, gab es nicht. Ehen wurden zwischen Familien bzw. deren Oberhäuptern (pater familias) ausgehandelt. Die Frau ging in den Haushalt des Bräutigams über und bekam – als durchaus bedingtes Geschenk an die Familie des Bräutigams – eine Mitgift, die unter anderem ihr Auskommen sichern und sicherstellen sollte, dass sie dort gut behandelt wurde.

Altgriechische Darstellung eines Hochzeitswagens

Im attischem Recht wurden zwei Formen der Eheschließung unterschieden: die gewöhnliche Verheiratung einer jungen Frau (ἐγγυήσεις, enguesis) und die Verheiratung einer Witwe, die, um der Familie das Erbe zu erhalten, einen Verwandten des Verstorbenen heiraten sollte (ἐπιδικασία, epidikasia). Die Eheschließung bestand aus einer Abfolge von mehrheitlich rein weltlichen Zeremonien: Jeder rechtsgültigen Ehe musste eine feierliche Verlobung vorangehen, bei der auch über die Mitgift (προίξ, proíx; φερνή, pherní) verhandelt wurde. Vor der Vermählung, die meist im Ehemonat Gamelion stattfand, wurden den Schutzgöttern der Ehe – besonders Zeus, Hera und Artemis – Opfer dargebracht, danach mussten sowohl Braut als auch Bräutigam sich einem rituellen Brautbad (λoυτρoφóρoϛ, loutrophoros) unterziehen. Am eigentlichen Hochzeitstage wurde im Elternhaus der Braut ein Hochzeitsmahl (θoίvη γαμιxή, thívi gamixí) ausgerichtet. Bei Einbruch der Dunkelheit führte der Bräutigam die Braut dann auf einem von Pferden gezogenen Wagen heim, dem eine Prozession der Freunde und Familien folgte; in anderen Darstellungen bewegte sich der ganze Festzug zu Fuß. Im Hause der Schwiegereltern wurde die Braut von der Schwiegermutter empfangen, erhielt symbolträchtige Speisen und entschleierte sich im Thalamos des Hauses erstmals vor ihrem neuen Gatten. Die beiden folgenden Tage waren für die Entgegennahme von Hochzeitsgeschenken bestimmt.

Quelle: wikipedia.de

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