Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.   Allgemeine Bestimmungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, beruhen auf Schweizer Recht.

Leistungen und Lieferungen von Gotzmann Photography erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und schriftlich von Gotzmann Photography bestätigt werden.

Mit Auftragserteilung, Bestellung oder Anmeldung zu Veranstaltungen, ob telefonisch, schriftlich, per Email, via sozialen Netzwerken oder via Homepage, anerkennt der Kunde/die Kundin diese AGB.

Grundsätzlich sind Auftragserteilungen, Bestellungen und Anmeldungen auch ohne schriftliche Bestätigung von Gotzmann Photography verbindlich.

Bei mündlichen Bestellungen und Anfragen ohne schriftliche Bestätigung lehnen wir die Haftung für Fehler ab, die aus Missverständnissen entstehen.

2.   Besondere Bestimmungen

Shootings, für die explizit ein oder mehrere Tiere von Gotzmann Photography organisiert werden müssen, sind auf eine bestimmte Teilnehmeranzahl begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Anmeldung dazu ist in jedem Fall verbindlich.

Personen, die sich zu solch einem Shooting anmelden, sind verpflichtet, die ihnen zugestellte Anzahlungsrechnung (in der Regel 50% des Shootingbetrages) bis zum festgelegten Zahlungsziel zu begleichen.

Wird die Rechnung nicht bis zum angeführten Datum von der angemeldeten Person bezahlt, so wird von Gotzmann Photography eine Mahnung (Erinnerung) mit einem neuen Zahlungsziel an diese geschickt.
Wird auch dieses Zahlungsziel nicht eingehalten, wird die angemeldete Person schriftlich verständigt, dass ihre Anmeldung zu diesem Shooting unwiderruflich storniert und der frei gewordene Platz an die nächste Person auf der Warteliste vergeben wird.

Angemeldete Personen, welche die Anzahlungsrechnung bezahlt haben, aber nicht zum Shooting erscheinen, sind den Restbetrag Gotzmann Photography geschuldet.
Ebenso sind angemeldete Personen, welche die Anzahlungsrechnung bezahlt haben, sich aber vor Beginn des Shootings wieder abmelden wollen, den Restbetrag Gotzmann Photography ganz oder so lange geschuldet, bis sie eine Ersatzperson stellen können, die an dem Shooting teilnehmen will und den dafür vereinbarten Teilnahmebetrag bezahlt.

Kann Gotzmann Photography den vakanten Platz durch eine Person auf der Warteliste ersetzen, so wird die getätigte Vorauszahlung rückvergütet.

3.   Veranstaltungen

Anmeldungen zur Teilnahme an Studiohöcks, Workshops, Shootings, Kursen und andere Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihrer Eingänge berücksichtigt.
Für An- und Rückreise, Verpflegung, Unterkunft und dgl. sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

Studiohöcks, Workshops, Shootings und Kurse müssen zur Gänze vor Beginn der Veranstaltung bezahlt werden. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalität und der Zahlungstermine ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung.

Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab.
Gotzmann Photography behält sich vor, Veranstaltungen aufgrund Krankheit/Unfall des Trainers oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse (z.B. wetterbedingt) abzusagen oder auf einen Ausweichtermin zu verlegen.
Für angemeldete Teilnehmer entsteht dadurch kein Anspruch auf Schadenersatz.

Wird eine Veranstaltung durch widrige Wetterverhältnisse (z.B. Hagel, Blitzschlag), Sicherheitsrisiken oder behördliche Massnahmen und Anordnungen gefährdet oder verunmöglicht, kann Gotzmann Photography die Veranstaltung absagen oder vorzeitig abbrechen. Ersatz für einen vorzeitigen Abbruch oder für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Aufenthaltskosten) und sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind daraus nicht abzuleiten.

Wird eine Veranstaltung durch Gotzmann Photography auf einen Ausweichtermin verschoben, behalten die Anmeldungen der Teilnehmer ihre Gültigkeit. Die Verschiebung auf einen Ausweichtermin ergibt keinen Anspruch auf bereits geleistete Zahlungen.

Muss eine Veranstaltung durch Gotzmann Photography vor Beginn abgesagt werden, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet oder es wird eine Vereinbarung für eine Gutschrift getroffen.
Gutschriften können für andere Veranstaltungen oder Warenbezug verwendet werden. Für vereinbarte Gutschriften besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich und im eigenen Risiko.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.
Für im Rahmen von Veranstaltungen auftretende Verletzungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein nachweisliches Verschulden des Veranstalters vor. Den Anweisungen des Veranstalters und den Sicherheitshinweisen ist unbedingt Folge zu leisten.
Während den Veranstaltungen (ob in Räumlichkeiten oder im Freien) ist der Alkohol- und Drogenkonsum nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung, wobei ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen wird.

Der Rücktritt von Studiohöcks, Workshops, Shootings (ausgenommen 2.1), Kursen und anderen Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen.
Für alle im Inland stattfindenden Veranstaltungen ist ein kostenloser Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn möglich.
Bei späterem Rücktritt, bis 15 Tage vor Beginn einer Veranstaltung, werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Bei Rücktritt innert 14 Tagen vor Beginn, bei Nichtabmelden von oder bei Nichterscheinen an Veranstaltungen ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen.
Das Fernbleiben, das Nichterscheinen oder das Nichtbezahlen der Teilnahmegebühr gilt nicht als Abmeldung.

Werden von Gotzmann Photography Veranstaltungen im Ausland angeboten, kann von den Teilnehmenden gleichzeitig eine kostengünstige Unterkunft für die Dauer der Veranstaltung mitgebucht werden.

Der Rücktritt von Veranstaltungen im Ausland muss schriftlich erfolgen.
Für alle im Ausland stattfindenden Veranstaltungen ist ein Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn möglich. Von Gotzmann Photography wird dafür eine Aufwandsentschädigung von 10% der Auftragssumme (inkl. Unterkunft) in Rechnung gestellt.
Bei späterem Rücktritt, bis 15 Tage vor Beginn einer Veranstaltung, werden 50% der Auftragssumme (inkl. Unterkunft) in Rechnung gestellt.
Bei Rücktritt innert 14 Tagen vor Beginn oder bei Nichtabmelden ist der volle Rechnungsbetrag (inkl. Unterkunft) zu bezahlen

4.   Höhere Gewalt (Force Majeure)

Ereignisse von höherer Gewalt können sein:
– Kriege, Bürgerkriege, Boykottaufrufe, Revolutionen, Rebellion, Aufruhr
– Naturkatastrophen wie Sturm/Hurrikan, Blitzschlag, Hagel, Erdbeben, Überschwemmungen
– Feuer
– Seuchen, Epidemien / Pandemien (SARS, Corona-Virus etc.)
– Reisewarnungen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA
– behördliche Anordnungen in einzelnen Regionen eines Staates oder im ganzen jeweiligen Land

Kann Gotzmann Photography während einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt seine Leistung nicht erbringen, ist sie anteilmässig für den nicht mehr zu erbringenden theoretischen oder praktischen Teil eines Workshops oder Kurses rückzahlungspflichtig.  Für die weitere Unterkunft, Verpflegung oder sonstige Kosten entstehen dadurch keine Ansprüche an den Veranstalter.

Werden in Zeiten von Epidemien / Pandemien (SARS, Corona-Virus etc.) Studiohöcks, Workshops, Shootings, Kurse und andere Veranstaltungen durchgeführt, so sind alle behördlichen Massnahmen sowohl vom Veranstalter wie auch von den Teilnehmenden strikte einzuhalten.

Wird in Zeiten von Epidemien / Pandemien (SARS, Corona-Virus etc.) an Veranstaltungen im Ausland teilgenommen, so sind die Teilnehmenden verpflichtet, alle daraus entstehenden Reiseverpflichtungen in Eigenverantwortung zu erfüllen.
An- und Rückreise sowie Regelungen des Grenzübertrittes liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden.

5.   Preise und Zahlungskonditionen

Die Preise in der Preisliste und in Offerten verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.

Rechnungen mit wertvollen Inhalten (z.B. Gutscheine, Abos) werden generell per Einschreiben versendet. Die zusätzlichen Kosten werden in Rechnung gestellt.

Im Normalfall werden Rechnungen jeweils nach Erfüllung eines Auftrages dem Kunden zugestellt.
Rechnungen oder Teilrechnungen für Studiohöcks, Workshops, Shootings, Coachings, Kurse, Events usw. werden im Voraus gestellt.

Für Aufträge mit höherem Auftragsvolumen, für Aufträge mit Materialeinsatz oder für Aufträge mit Warenlieferung wird eine Vorauszahlung verlangt.

Bei Warenlieferung werden zusätzlich die Versandkosten verrechnet. Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum von Gotzmann Photography.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 10 Tagen rein netto ohne Abzug zu bezahlen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Gotzmann Photography über den Betrag verfügen kann.
Bei Zahlungsverzug wird für die 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 10.00, für jede weitere Mahnung CHF 20.00 in Rechnung gestellt.
Als Zahlung werden akzeptiert: bar, Banküberweisung, Visa, MasterCard, American Express, Maestro.

6.   Datenschutz

Die durch Auftragserteilung, Bestellung oder Anmeldung zu Veranstaltungen bekannt gegebenen persönlichen Angaben der Auftraggeber bzw. Teilnehmenden werden vertraulich behandelt. Diese erklären sich mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Geschäftsabwicklung einverstanden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

7.   Fotografische Arbeiten und Leistungen

Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden / der Kundin bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

Fotoapparate und -materialien sowie sonstige Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 5.4 nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

Bei Annullierung des Termins werden folgende Entschädigungen fällig:
48 -24 Std vor dem Termin 50% des Honorars
24 – 0 Std vor dem Termin 100% des Honorars.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde / die Kundin den Fotografen bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

8.   Pflichten und Verantwortung Kunde/Kundin

Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an Gotzmann Photography sendet, Sicherheitskopien zu erstellen.
Gotzmann Photography haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.

Der Kunde / die Kundin versichert gegenüber Gotzmann Photography, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.

9.   Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden / die Kundin

9.1  Allgemein

Der Kunde / die Kundin darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden / die Kundin, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

Nur der Kunde / die Kundin ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde / die Kundin nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

9.2  Rechte Dritter

Wenn der Kunde / die Kundin dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde / die Kundin dafür zu sorgen, dass diesePersonen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde / die Kundin von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Wenn der Kunde / die Kundin dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat derKunde / die Kundin dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde / die Kundin von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde / die Kundin, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

10.  Haftung und Gewährleistung

Die Nutzung der von Gotzmann Photography erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden / der Kundin.

Gotzmann Photography haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

Gotzmann Photography haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

Gotzmann Photography haftet nicht für Schädigungen und Missbrauch durch Dritte.

Die Gewährleistungsfrist für die von Gotzmann Photography erbrachten Leistungen beträgt 10 Werktage ab Lieferdatum des Werks.

Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen und sind vom Kunden stets aussagekräftig zu dokumentieren. Ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

11.  Geheimhaltung, Datenschutz

Gotzmann Photography führt den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt aus. Vorlagen, Unterlagen, Muster und Daten(-träger) werden pfleglich behandelt. Die an Gotzmann Photogrpahy übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

12.  Abnahme / Vertragsrücktritt

Tritt der Auftraggeber / die Auftraggeberin vom Vertrag zurück oder nimmt er/sie die fertig gestellten Fotos nicht an (z.B. wegen plötzlicher Meinungsänderung / plötzliches nicht mehr Gefallen von Kundenseite, obwohl die Ware den vereinbarten Leistungen entspricht), so gerät der Auftraggeber / die Auftraggeberin in Abnahmeverzug.

Im Falle des Abnahmeverzuges ist Gotzmann Photography berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

13.  Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte

Gotzmann Photography bleibt auch nach Zahlung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Fotografien.

Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nicht ausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben.

Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der eine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von 10 Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden / der Kundin und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit als Referenz hinzuweisen.

14.  Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Biel BE

15.   Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

16.   Schlussbestimmung

Gotzmann Photography behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.

Stand 01.01.2023